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Vermietete Wohnungen und Wohnhäuser

Der Staat fördert Investitionen in bestimmte Immobilien mit erhöhten Abschreibungen, vor allem im Bereich des Denkmalschutzes.

Als Käufer einer vermieteten Immobilie erzielen Sie in der Regel Einkünfte und können – im Gegensatz zu einer eigen genutzten Immobilie – Werbungskosten und Abschreibungen geltend machen.

Als Werbungskosten bei VuV (Vermietung und Verpachtung) können u.a. folgende Positionen anfallen: Schuldzinsen, Geldbeschaffungskosten, Renten, dauernde Lasten, Erhaltungsaufwendungen, Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl und AfA (Absetzung für Abnutzung).

Für Altbauten
Jahre 1-50, je 2% pro Jahr
Normal-AfA gem. §7 Abs.4 EStG
Für Neubauten
Jahre 1-33, je 3% pro Jahr
Normal-AfA gem. §7 Abs.4 EStG
Für Baudenkmäler
Jahre 1-8, je 9% pro Jahr
Jahre 9-12, je 7% pro Jahr
Erhöhte AfA gem. §7i EStG
Für AltbautenFür NeubautenFür Baudenkmäler
Jahre 1-50, je 2% pro JahrJahre 1-33, je 3% pro JahrJahre 1-8, je 9% pro Jahr
Jahre 9-12, je 7% pro Jahr
Normal-AfA gem. §7 Abs.4 EStGNormal-AfA gem.§7 Abs.4 EStGErhöhte AfA gem. §7i EStG

Altbau: Auf 50 Jahre sind 100% der Immobilie absetzbar.

Neubau: Auf 33 Jahre sind 100% der Immobilie absetzbar.

Denkmal: Auf 12 Jahre sind bis zu 90% der Immobilie absetzbar.

Nehmen Sie für viele Jahre staatliche Vergünstigungen in Anspruch und bauen Sie sich damit ein Vermögen auf, das unabhängig von Börsenkursen und Inflation ist!

Entsprechende Angebote stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor